Sprinkler - Rundum geschützt

BÜROWELTEN IM WANDEL: HERAUSFORDERUNGEN FÜR DEN BRANDSCHUTZ

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Vorteile

Moderne Bürogebäude bestehen heute nicht mehr aus tristen Fluren mit einer Aneinanderreihung von nicht weniger tristen Räumen. Zunehmend werden Bürowelten verlangt, die von offenen Architekturen geprägt sind. Arbeitsplatz und Büroumfeld sollen dazu beitragen, Innovationen entstehen zu lassen und Mitarbeiter zu agilem Arbeiten zu ermutigen. Die diversen Ansätze in diese Richtung sind auch eine Herausforderung für den Brandschutz. Beispielsweise ist der Bedarf an immer größeren Nutzungseinheiten nur mit innovativen und individuell zugeschnittenen Brandschutzkonzepten zu erfüllen. In diesen spielen selbsttätig auslösende Wasserlöschanlagen eine wesentliche Rolle.

Veränderungen in der Arbeitswelt, speziell in den Bürowelten, werden zukünftig noch deutlichere Auswirkungen auf die architektonische Gestaltung von Bürobauten haben als bisher. Neue Raumkonzepte für produktives Arbeiten werden entwickelt und umgesetzt, die abseits des klassischen Schreibtischarbeitsplatzes Raum für Kommunikation und Wissensaustausch geben.

Die Umsetzung dieser Konzepte kann allerdings zu Konflikten mit geltenden Bestimmungen der Musterbauordnung (MBO) führen. Dies vor allem bei der vertikalen Verbindung mehrerer Geschosse ohne baulichen Brandschutz als Atrium sowie bei der Ausbildung von großen Räumen mit mehreren Tausend Quadratmetern mit multifunktionaler Nutzung unter Verzicht auf baulichen Brandschutz durch euerwiderstandsfähige Trennwände. Durch analoge Anwendung von gültigen Bestimmungen und unter Anwendung der Schutzziele der Muster-Verkaufsflächenverordnung (MVkVO) ist eine Realisierung jedoch möglich.

 

ATRIEN IN BÜRO- UND VERWALTUNGSGEBÄUDEN.

Das Atrium verbindet unmittelbar die Geschossebenen. Da es als Hauptverteiler auf die einzelnen Geschossebenen fungiert, wird es in der Regel auch als Flucht- und Rettungsweg genutzt. Ziel des Brandschutzes ist hier, den Brandüberschlag sowie die Rauchausbreitung über die Geschosse zu verhindern sowie das Atrium als Fluchtweg frei von Feuer und Rauch zu halten. Dies kann durch eine Trennung der Geschossebenen vom offenen Bereich durch bauliche Maßnahmen sowie mittels Rauchschutzvorhängen, die die Lufträume gegeneinander abschotten, erreicht werden. Beides würde allerdings dem Gestaltungskonzept einer offenen Architektur entgegenstehen.

Die Muster-Verkaufsstättenverordnung erlaubt seit mehr als zwanzig Jahren die Zulässigkeit von Geschossverbindungen als Atrien für Verkaufsstätten, wenn diese mit Sprinkleranlagen ausgerüstet sind. Analog zu den Bestimmungen der MVkVO kann eine Rauchfreihaltung der offenen Flucht- und Rettungswege auch in Büro- und Verwaltungsbauten über alle Geschosse des Atriums mit einer Sprinkleranlage zuverlässig gewährleistet werden. Die Errichtung von Sprinkler-, Sprüh- oder Wassernebelanlagen bietet verbunden mit Rauchwarnmeldern sowie einer Brandmeldeanlage mit Weiterleitung an die Feuerwehr eine flexible Alternative zu baulichem Brandschutz und eröffnet weitgehende Möglichkeiten für die Gestaltung eines

MULTIFUNKTIONALE RÄUME MIT GROSSEN NUTZFLÄCHEN

 

Moderne Raumkonzepte arbeiten mit zum Teil sehr großen Flächen, die auch für Meetings und Veranstaltungen geeignet sind. Gleichzeitig sollen einzelne Besprechungsräume und Büros innerhalb dieser Areale angeordnet werden, ohne dass notwendige Flure errichtet werden können. Dies ist nach MBO nicht ohne Weiteres möglich.

Bereits 2009 hat jedoch die oberste Bauaufsicht NRW Erleichterungen von den Bestimmungen der MBO gestattet, wenn u. a. in Sonderbauten* mit Nutzungseinheiten bis zu 800 m² Brutto-Grundfläche eine flächendeckende selbsttätige Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Leitstelle der Feuerwehr als Kompensation vorgesehen ist und es sich um eine Büro- oder Verwaltungsnutzung oder hinsichtlich der Brandgefahr um eine vergleichbare Nutzung handelt.

Bei modernen Büroarchitekturen ist eine Nutzfläche von 800 m² allerdings nicht immer ausreichend, um größere Nutzungseinheiten oder multifunktionale Flächen mit einbezogenen Arbeitsräumen zu realisieren. Soll hier »größer« gedacht werden, müssen die Schutzziele der MBO trotzdem erfüllt sein.

Die analoge Anwendung der MVkVO schafft auch hier Spielräume. Sie verzichtet auf brandschutztechnische Unterteilungen der Geschossflächen, wenn Nutzungseinheiten ≤ 5.000 m² als kompensatorische Maßnahme mit automatischen selbsttätig auslösenden Wasserlöschanlagen ausgestattet sind. Auch hier sind zwei unabhängige Fluchtwege sowie ergänzende Brandmelde- und Alarmierungsanlagen obligatorisch.

* Büro- und Verwaltungsbauten gelten gemäß Musterbauordnung ab einer Bruttogrundfläche einzelner Räume von mehr als 400 m² sowie bei Vorliegen von Räumen mit einer Nutzung durch mehr als 100 Personen als Sonderbau.

FAZIT

 

Moderne Bürowelten stellen hohe Anforderungen an den Brandschutz. Zum Beispiel werden die vertikale Verbin-dung mehrerer Geschosse als Atrium sowie große Nut-zungseinheiten mit Flächen von mehreren Tausend Qua-dratmetern und der Verzicht auf bauliche Unterteilung zwischen Veranstaltungsflächen und Arbeitsplätzen von den Vorschriftender Musterbauordnung für Regelbauten nicht abgedeckt. Lösungen sind jedoch vorhanden. Es kön-nen Analogien zu bestehenden, bewährten Regelwerken wie der Muster-Verkaufsstättenverordnung in Anwendung gebracht werden. Hierbei spielen automatische Sprinkler-anlagen als Kompensation für bauliche Brandschutzmaß-nahmen eine wesentliche Rolle.

Die Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen nach neu-en Raumkonzepten. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den vorbeugenden Brandschutz. Sprinkler- und andere Wasserlöschanlagen ermöglichen hier die Realisierung mo-derner Raumkonzepte bei gleichzeitig konsequenter Beach-tung und Einhaltung der formulierten Schutzziele.

BESTIMMUNGEN DER MUSTER-VERKAUFSSTÄTTENVERORDNUNG, DIE ANALOG AUF BÜRO- UND VERWALTUNGSGEBÄUDE ANWENDUNG FINDEN KÖNNEN:

Verkaufsstätten sind durch Brandwände in Brandabschnitte zu unterteilen. Die Fläche der Brandabschnitte darf je Geschoss betragen:

1
≤ 10.000 M²

IN ERDGESCHOSSIGEN VERKAUFSSTÄTTEN MIT SPRINKLERANLAGEN

2
≤ 5.000 M²

IN SONSTIGEN VERKAUFSSTÄTTEN MIT SPRINKLERANLAGEN

3
≤ 3.000 M²

IN ERDGESCHOSSIGEN VERKAUFSSTÄTTEN OHNE SPRINKLERANLAGEN

4
≤ 1.500 M²

IN SONSTIGEN VERKAUFSSTÄTTEN OHNE SPRINKLERANLAGEN