Sprinkleranlagen bieten einen effektiven Schutz vor Bränden nicht nur in Gebäuden, die bereits fertiggestellt sind. Auch während der Bauphase oder bei Bauarbeiten im laufenden Betrieb spielen Sprinkleranlagen eine wichtige Rolle, um das Risiko von Bränden zu minimieren.
Baustellen verändern sich täglich und damit ändert sich auch die Risikosituation. In der Rohbauphase sind die Brandgefahren noch vergleichsweise klein: Die verwendeten Baustoffe wie Beton oder Mauerwerk sind häufig nicht brennbar und es gibt nur wenige Zündquellen. Die Gebäudehülle ist noch nicht geschlossen, sodass entstehender Rauch ungehindert abziehen kann.
Diese Situation ändert sich mit zunehmendem Baufortschritt. Es werden vermehrt brennbare Baustoffe verwendet, hochwertiger und empfindlicher Gebäudeinhalt, z. B. Anlagen und Einrichtung sowie Lagergüter, werden bereits ins Gebäude gebracht und es gibt mehr potenzielle Zündquellen: Elektroinstallationen, Schweißarbeiten, offene Flammen und vieles mehr können schnell zu einem Brand führen, der verheerende Folgen haben kann. Sowohl das Risiko, dass ein Brand entsteht als auch die Folgen steigen mit fortschreitender Fertigstellung exponentiell an.
Um bereits während der Bauphase Brandrisiken zu minimieren und Brände zu verhindern oder zumindest schnell zu löschen, ist die möglichst frühzeitige Errichtung und Inbetriebnahme von Sprinkleranlagen sinnvoll. So wird ein schnelles Eingreifen im Brandfall ermöglicht, auch wenn das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist. Die Sprinkleranlage kann so konfiguriert werden, dass sie nur in den Bereichen aktiviert wird, in denen bereits Bauarbeiten abgeschlossen sind und in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Dies ist etwa bei einer geschossweisen Fertigstellung des Baus gegeben.
Werden einzelne Gebäudeteile in Betrieb genommen, bevor das gesamte Bauvorhaben fertiggestellt ist, so müssen die Brandschutzvorschriften für diesen Gebäudeteil erfüllt sein. Das heißt, alle Brandschutzeinrichtungen müssen funktionsbereit und aufgeschaltet sein. Dies gilt auch für Sprinkleranlagen.
Sollen vorhandene automatische Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen wie Sprinkler- oder Brandmeldeanlagen auf Baustellen oder bei Umbauten an Bestandsgebäuden vorübergehend außer Betrieb genommen werden, so darf dies nur im Bereich der Arbeitsstelle und nur nach Absprache mit der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr erfolgen. Nach Beendigung der Arbeit bzw. jeweils nach Arbeitsschluss sind die Einrichtungen unverzüglich wieder einzuschalten. Über eine mehr als einen Tag dauernde Außerbetriebsetzung der Anlage sind die entsprechenden Stellen bis spätestens drei Tage im Voraus zu informieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sprinkleranlagen, die bereits während der Bauphase aktiv sind, entsprechend den geltenden Vorschriften installiert und gewartet werden müssen. Sie sollten nur von qualifizierten Fachleuten errichtet und aktiviert werden, um eine ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen und im Notfall schnell und effektiv reagieren zu können.
*Quelle: Brandschutz auf Baustellen. Versicherungskammer Bayern, Risk-Management 12/20
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