Bei nachträglich baulich verdichteten Innenstadtzentren ändern sich fast immer auch die Rahmenbedingungen für den Brandschutz, etwa durch reduzierte Abstandsflächen, Aufstockung von Gebäuden und eingeschränkten Bewegungsraum für die Feuerwehren. Bei der Frage, wie der Personen- und Sachschutz unter diesen Umständen zuverlässig gewährleistet werden kann, gerät die Errichtung von automatisch arbeitenden Wasserlöschsystemen zunehmend in den Fokus der Aufmerksamkeit.
2017 wurde mit der Novellierung des Baurechts die neue Kategorie „Urbanes Gebiet“ eingeführt. Damit soll das Nebeneinander von Wohnen und Einkaufen, Freizeit und Gewerbe erleichtert werden. Bis zum Jahr 2030 soll sich zudem im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Flächenverbrauch durch Neubauten mehr als halbieren. Als Konsequenz wird die Nachverdichtung von Innenstadtquartieren vielerorts geprüft und umgesetzt. Die Konzepte reichen von der Schließung von Baulücken und der Hofbebauung gründerzeitlicher Stadtblöcke über die Arrondierung von Zeilenbauten zu geschlossenen Wohnblöcken bis hin zur Aufstockung von Gebäuden oder die bauliche Integration von Solitärbauten in größere Komplexe. Damit ergeben sich für die Anforderungen an den Brandschutz neue Bedingungen.
Entsprechend dem Gedanken der „Urbanität“ findet sich in nachverdichteten Stadtteilen historische Bausubstanz neben neuerrichteten Komplexen, Bestandsbauten werden einer neuen Nutzung zugeführt, aus ehemaligen Gewerbeanlagen werden Bürogebäude. Diese beinhalten oftmals außer den eigentlichen Büroräumen auch Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote. Solche Umwidmungen stellen besondere Anforderungen an den Brandschutz.
Während bei der Neuerrichtung von Gebäuden der bauliche Brandschutz bereits in der Planungsphase Berücksichtigung findet, kann dies bei der Nachverdichtung von Stadtvierteln unter der Prämisse des Erhalts der gewachsenen historischen Bebauung zu Problemen führen. Als Ergänzung und Alternative hat sich in solchen Fällen der Einsatz von anlagentechnischem Brandschutz in Form von Sprinklersystemen bewährt.
Die Dresdner Neustadt gehört zu den größten Stadtgebieten mit geschlossener Gründerzeitbebauung in Deutschland, mit sehr hoher baulicher Verdichtung. Am Schnittpunkt zwischen Innerer und Äußerer Neustadt entstand angrenzend und unter teilweiser Nutzung des ältesten, 1926 errichteten Bürohochhauses Dresdens ein Einkaufszentrum mit zweigeschossiger Tiefgarage. Um das gewachsene städtebauliche Ensemble ohne größere störende Eingriffe zu erhalten und gleichzeitig ein Höchstmaß an Sicherheit im Brandfall zu gewährleisten, wurde ein Löschanlagenkonzept auf Sprinklerbasis umgesetzt, das den gesamten Gebäudekomplex zuverlässig schützt.
Rund 3.000 automatisch auslösende Sprinkler sorgen für den flächendeckenden Brandschutz aller Gebäudeteile. Das System ist als Tandemanlage ausgelegt, das heißt, im Innenbereich als klassische Nassanlage mit geflutetem Rohrsystem. In frostgefährdeten Außenbereichen, zum Beispiel für die Warenanlieferung und für das erste Untergeschoss der Tiefgarage, wurde eine Trockensprinkleranlage installiert, bei der das Rohrleitungsnetz im Normalzustand mit Druckluft gefüllt ist und erst bei der Detektierung eines Brandes geflutet wird. Bei beiden Anlagen erfolgt die Auslösung im Brandfall automatisch und selektiv, ein Entstehungsbrand wird gezielt bekämpft, ohne benachbarte Flächen durch Löschwasser in Mitleidenschaft zu ziehen.
Neben einem wirksamen Personen- und Sachschutz bot das Sprinklersystem den Architekten und Designern des Centers den zusätzlichen Nutzen freierer Gestaltungsmöglichkeiten des Raumes, weil beim Vorhandensein einer Sprinkleranlage größere Brandabschnitte ohne störende groß dimensionierte Abtrennungen zulässig sind.
Während bei Bürohäusern, Einkaufsstätten und gewerblich genutzten Flächen strenge Maßstäbe für den vorbeugenden Brandschutz angelegt werden, setzt man bei Wohngebäuden in der Regel auf die schnelle Evakuierung des Gebäudes über das Treppenhaus oder durch Geräte der Rettungskräfte. Die Richtlinie für die Bereitstellung von Aufstell- bzw. Bewegungsflächen für die Feuerwehr stammt jedoch aus einer Zeit, als die verkehrsoptimierte Stadt das Ideal für modernen Städtebau war. In den heutigen kompakten und hoch verdichteten Stadtquartieren ist es im Vergleich zu früher eng geworden. Baulücken wurden geschlossen, zugeparkte Straßen verschmälern die Fahrbahn, Aufstellflächen für die Feuerwehren sind begrenzt, problemlose Anleiterbarkeit zur Personenrettung ist in vielen Straßen nicht mehr gegeben. Auch die bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges ist in verdichteten und eng bebauten Stadtquartieren oft nicht möglich.
Eine Lösung dieses Problems bietet bei Neubauten ein rauchfreier Fluchtweg durch das Treppenhaus mittels sogenannter Sicherheitstreppenräume.* Bei Altbauten gibt es dagegen kaum Möglichkeiten, Wohnraum für eine zusätzliche Schleuse zum Treppenraum zu verkleinern oder geeignete Kellerräume für umfangreiche Technik von Differenzdrucksystemen zu finden. Hier sind alternative Lösungen für die Schaffung sicherer Rettungswege gefragt.
Neben Systemen zur Rauchableitung werden in solchen Fällen mit Erfolg Sprühwasserlöschanlagen eingesetzt, mit denen Rauchgase effektiv gebunden werden können, um Treppenhäuser für flüchtende Personen und Rettungskräfte passierbar zu machen. Bei der Errichtung dieser Anlagen ist ein substanzverändernder Eingriff in den Bestand zumeist nicht erforderlich, der historische Charakter des Gebäudes bleibt erhalten.
Teilen Sie diesen Beitrag:
FACEBOOK TWITTER WHATSAPP MAILKONTAKT SPRINKLER-NEWS ABONNIEREN UND KEINEN BEITRAG MEHR VERPASSEN!Gebäude mit vorbildlichem Brandschutz:
ÜBERSICHTSLISTEBROSCHÜRE SPRINKLER PROTECTED