Nicht selten befassen sich Architekten und Planer oft erst nach dem Abschluss der Genehmigungsplanung mit der Thematik Sprinkler. Die Folge: Mängel beim Brandschutz werden erst erkannt, sobald Versicherungen und Behörden mit einbezogen werden. Dabei gleicht eine rechtzeitig berücksichtigte Sprinkleranlage nicht nur vorangegangene Fehler aus, sondern trägt auch aktiv dazu bei, Baukosten einzusparen und wesentlich großzügiger zu planen.
Die nachträgliche Berücksichtigung hat zudem meist zur Folge, dass bauliche Maßnahmen geplant und realisiert werden, welche gar nicht notwendig wären.
Architekten lieben Planungsfreiheit. Mit ihren Projekten wollen sie aus Ideen Wirklichkeit werden lassen, inspirieren und Menschen zum Staunen bringen. Je größer das Projekt, desto größer auch die Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Die vielen Vorgaben in den einzelnen Bauordnungen schränken die Planer allerdings in ihrer Freiheit oft immens ein. Meist gibt es hierfür aber eine einfache und zugleich sinnvolle Gegenmaßnahme: den Einbau einer Sprinkleranlage. Bei rechtzeitiger Berücksichtigung bietet diese dem Architekten jede Menge Vorteile und ein deutlich höheres Maß an Gestaltungsspielraum.
Exemplarische Beispiele:
ANFORDERUNGEN AN BAULICHE MASSNAHME | OHNE SPRINKLERANLAGE | MIT SPRINKLERANLAGE | ||
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Maximaler Abstand der Brandwände | 40 m | Unbegrenzt | ||
Maximal zusammenhängende Grundfläche | 1.600 m² | 10.000 m² | ||
Vorgeschriebene Wand- oder Deckenöffnungen in Produktions- und Lagerräumen ab 200 m² Grundfläche | Mindestens 2 % der Grundfläche des Raumes sind vorgeschrieben | 0,5% der Grundfläche des Raumes sind ausreichend | ||
Niveau von Fußböden bei Großgaragen | Maximal 4 m unter Bodenniveau | Nicht eingeschränkt | ||
Ausführung tragender Bauteile wie Wände, Pfeiler, Stützen und Decken bei erdgeschossigen Versammlungsstätten | Mindestens feuerhemmend | Nicht erforderlich | ||
Rettungswege durch Foyers oder andere Hallen | Nicht zulässig | Zulässig |
Die frühzeitige Einplanung und der Einbau von Sprinkleranlagen führt oftmals zu erheblichen Prämienrabatten bei den Feuerversicherern, gerade wenn diese nicht explizit durch die Versammlungsstätten- oder Verkaufsstättenverordnung vorgeschrieben sind.
Dies führt wiederum zu geringeren Unterhaltungskosten für den Bauherren währen der späteren Nutzung und gegebenenfalls somit zu einem höheren Budget für die Realisierung architektonischer Interessen seitens der Planer. Am Ende eine Win-win-Situation für alle Beteiligten, zumal auch die Sicherheit der späteren Besucher und Nutzer des Gebäudes steigt.
Wird der Einbau einer Sprinkleranlage frühzeitig eingeplant, führt dies in den allermeisten Fällen dazu, dass Projektkosten aktiv eingespart werden können. Zum Beispiel können preiswertere Baustoffe ohne erhöhte Feuerwiderstandsdauer für Wände und Decken sowie Bodenbeläge verwendet werden.
Zudem kann die Sprinkleranlage samt Rohrleitungsnetz ohne spätere Kernbohrungen und nachträglicher Montagearbeiten gemeinsam mit anderen Gewerken installiert werden.
Exemplarische Beispiele:
ANFORDERUNGEN AN BAULICHE MASSNAHME | OHNE SPRINKLERANLAGE | MIT SPRINKLERANLAGE | ||
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Vorgeschriebene Materialien für Decken, Bodenbeläge, Wände und Zwischendecken der Rettungswege | Nur Baustoffe mit erhöhter Feuerwiderstandsdauer gibt an, wie lange ein Bauteil oder Tragwerk bei einem Brand dessen tatsächliche Funktion noch beibehalten kann, bevor er es durch den Brand zerstört wird."> Feuerwiderstandsdauer sind zulässig | Preiswertere Baustoffe mit niedrigerer Feuerwiderstandsdauer gibt an, wie lange ein Bauteil oder Tragwerk bei einem Brand dessen tatsächliche Funktion noch beibehalten kann, bevor er es durch den Brand zerstört wird."> Feuerwiderstandsdauer verwendbar | ||
Vorgeschriebenes Rückhaltevolumen für Löschwasser | Rückhaltevolumen muss für einen Löschwassereinsatz der Feuerwehr unter Vollbrandbedingungen ausgelegt sein | Rückhaltevolumen für den verringerten Wasserbedarf einer Sprinkleranlage reicht aus |
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