Sprinkler - Rundum geschützt

WARTUNG UND INSTANDHALTUNG EINER SPRINKLERANLAGE

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Sprinklerwissen

Alle zwei Jahre zum TÜV – für jeden Autobesitzer eine Selbstverständlichkeit. Schließlich möchte man sich darauf verlassen können, dass im Ernstfall die Bremsen nicht versagen. Gleiches gilt für den Brandschutz in Gebäuden: Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen oder Feuerlöscher erfüllen nur dann zuverlässig ihren Zweck, wenn sie durch regelmäßige Kontrolle und Wartung funktionsbereit gehalten werden. Hier sparen zu wollen, ist fahrlässig und kann fatale Folgen haben.

Sprinkleranlagen sind mit Betriebszeiten von bis zu 100 Jahren besonders langlebig – allerdings nur bei fachgerechter Wartung. Es gibt klare Richtlinien, welche Instandhaltungsmaßnahmen wann und von wem durchgeführt werden müssen. Die Intervalle sind in den Vorschriften der Bundesländer sowie in den anerkannten Regeln der Technik definiert.

AN DEN KONTROLLEN UND PRÜFUNGEN SIND DREI
INSTANZEN BETEILIGT:

Der Betreiber der Löschanlage ist verpflichtet, seine Anlage regelmäßig zu kontrollieren und für die Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen zu sorgen. Die Technische Prüfstelle des VdS führt zu festgelegten Zeiten genaue Prüfungen der Anlagen und Rohrnetze durch. Fallen Wartungsmaßnahmen, Reparaturen oder Änderungen an, müssen diese von VdS-anerkannten Errichterfirmen vorgenommen werden.

INSTANDHALTUNGSMASSNAHMEN DES BETREIBERS

Der Betreiber hat einen verantwortlichen Betriebsangehörigen (den „Sprinklerwart“) und einen Stellvertreter zu benennen. Diese führen die notwendigen Inspektionen an den Löschanlagen durch: Tägliche Sichtkontrollen, ein Test der Alarmierungseinrichtung sowie eine Prüfung der Pumpenstarteinrichtungen sind nur einige der notwendigen und wichtigen Maßnahmen. Außerdem veranlassen sie die Durchführung der anfallenden Wartungen und gegebenenfalls die notwendigen Reparaturen.

WÖCHENTLICHE KONTROLLEN
z. B. Probealarm an den Ventilstation.

MONATLICHE KONTROLLEN
z. B. Funktionsbereitschaft der Pumpen und ihrer Antriebe.

VIERTELJÄHRLICHE KONTROLLEN
z. B. Kontrolle der Einstufung in Brandgefahrenklassen, Kontrolle von Sprinklern und Steuerventilen auf Ablagerungen, bei Bedarf Austausch durch den VdS-anerkannten Errichter. Die 3-Monats-Inspektion kann im Rahmen der Instandhaltung auch durch den Errichter durchgeführt werden.

INSTANDHALTUNGSPROGRAMM
DURCH DEN VDS-ANERKANNTEN
ERRICHTER DER ANLAGE

Alle Wartungs-, Reparatur- und Änderungsarbeiten sollten von der Firma ausgeführt werden, welche die Anlage errichtet hat. Denn wer mit dem Anlagentyp nicht umfassend vertraut ist, dem fehlen möglicherweise wichtige Informationen. Zudem hat er unter Umständen auch keinen direkten Zugang zu den Ersatzteilen.

INSTANDHALTUNGSPROGRAMM<br />DURCH DEN VDS-ANERKANNTEN<br />ERRICHTER DER ANLAGE

HALBJÄHRLICHE WARTUNG
der Sprinkler-Trockensysteme durch eine VdS-anerkannte Errichterfirma.

INSTANDHALTUNGSPROGRAMM<br />DURCH DEN VDS-ANERKANNTEN<br />ERRICHTER DER ANLAGE

JÄHRLICHE WARTUNG
der Sprinkler-Nasssysteme und Diesel-Aggregate durch eine VdS-anerkannte Errichterfirma.

ALLE FÜNF JAHRE
Die verschiedenen Wasserbehälter sind zu prüfen. Damit der Sprinklerwart seine Aufgaben korrekt erledigen kann, sind Qualifizierungen durch den Errichter oder den VdS nachzuweisen.

ALLE 15 JAHRE
Alle Vorratsbehälter sind zu entleeren, zu reinigen und von innen zu untersuchen. Der Baukörper ist nach Bedarf instand zusetzen.

JÄHRLICHE FUNKTIONSPRÜFUNG
der Anlage.

ERWEITERTE KONTROLLEN
Überprüfung der gesamten Anlage und des Rohrnetzes nach 12,5 Jahren an Trockenanlagen, an Nassanlagen nach 25 Jahren. Stichprobenüberprüfung der Kenndaten der eingebauten Sprinkler durch die VdS-Laboratorien.

PRÜFUNGEN DURCH DIE TECHNISCHE
PRÜFSTELLE DES VDS

Veränderte Rahmenbedingungen wie beispielsweise Nutzungsänderungen von Gebäuden und Räumen oder auch die Umstellung auf andere Lagermaterialien können die Wirksamkeit von Brandschutzanlagen beeinträchtigen. In diesen Fällen erfolgt eine erneute Prüfung der sicherheitstechnisch relevanten Anlagentechnik durch einen VdSSachverständigen. Darüber wird die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen in regelmäßigen Intervallen vom VdS geprüft.

VORBILDLICHER BRANDSCHUTZ ZAHLT SICH AUS

Veränderte Rahmenbedingungen wie beispielsweise Nutzungsänderungen von Gebäuden und Räumen oder auch die Umstellung auf andere Lagermaterialien können die Wirksamkeit von Brandschutzanlagen beeinträchtigen. In diesen Fällen erfolgt eine erneute Prüfung der sicherheitstechnisch relevanter Anlagentechnik durch einen VdS-Sachverständigen. Darüber wird die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen in regelmäßigen Intervallen vom VdS geprüft.